Wenn man innerhalb der Probezeit, unübliche Verkehrsverstöße begeht, wird man vom zuständigen Landratsamt,
oder der Straßenverkehrsbehörde dazu aufgefordert ein Aufbauseminar abzulegen.
Dieses besteht aus 4 Kursterminen, zu je 135 Minuten. Zudem kommt eine 30-minütige Beobachtungsfahrt, die
zwischen der ersten und zweiten Seminarsitzung stattfindet.
Es besteht Anwesenheitspflicht und es wird viel Wert auf Pünktlichkeit gelegt.
Wer an allen Terminen teilgenommen hat, bekommt zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Die Bescheinigung
ist der Behörde, so schnell wie möglich/ vor Ablauf der Frist vorzulegen.
Die Aushändigung der Bescheinigung kann verweigert werden, wenn ein/e Teilnehmer/in nicht an allen Sitzungen
und an der Beobachtungsfahrt teilgenommen hat.
Wenn im Laufe des Kurses ein/e Teilnehmer/in erkrankt, ist der ganze Kurs zu wiederholen.
Die Probezeit beträgt üblicherweise 2 Jahre, mit Anordnung eines Aufbauseminars, verlängert sich die
Probezeit um weitere 2 Jahre.
Kurs im April
01.04.2025
08.04.2025
11.04.2025
- Noch 1 Platz verfügbar
Kurs im Mai
06.05.2025
13.05.2025
20.05.2025
23.05.2025