Aufbauseminar


Wenn man innerhalb der Probezeit, unübliche Verkehrsverstöße begeht, wird man vom zuständigen Landratsamt, oder der Straßenverkehrsbehörde dazu aufgefordert ein Aufbauseminar abzulegen.

Dieses besteht aus 4 Kursterminen, zu je 135 Minuten. Zudem kommt eine 30-minütige Beobachtungsfahrt, die zwischen der ersten und zweiten Seminarsitzung stattfindet.

Es besteht Anwesenheitspflicht und es wird viel Wert auf Pünktlichkeit gelegt.
Wer an allen Terminen teilgenommen hat, bekommt zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Die Bescheinigung ist der Behörde, so schnell wie möglich/ vor Ablauf der Frist vorzulegen.
Die Aushändigung der Bescheinigung kann verweigert werden, wenn ein/e Teilnehmer/in nicht an allen Sitzungen und an der Beobachtungsfahrt teilgenommen hat.
Wenn im Laufe des Kurses ein/e Teilnehmer/in erkrankt, ist der ganze Kurs zu wiederholen.

Die Probezeit beträgt üblicherweise 2 Jahre, mit Anordnung eines Aufbauseminars, verlängert sich die Probezeit um weitere 2 Jahre.


Nächstes Kurstermine:
1. Sitzung 07.02.2024
2. Sitzung 19.02.2024
3. Sitzung 22.02.2024
4. Sitzung 28.02.2024