Fahrzeugart:
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped),dreirädrige
Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
Mindestalter:
16
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klassen:
Keine
Fahrzeugart:
Leichtkrafträder
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
Mindestalter:
16
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klassen:
AM
Fahrzeugart:
Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter:
18
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klassen:
A1, AM
Fahrzeugart:
Schwere Krafträder
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³
und einer bauartbedingten.
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer
Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter:
24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klassen:
A2, A1, AM
Fahrzeugart:
Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als
acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt
werden, sofern:
Mindestalter:
18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klassen:
L, AM
Fahrzeugart:
Pkw und leichte Lkw mit Automatikgetriebe
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als
acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt
werden, sofern:
Mindestalter:
18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klassen:
L, AM
Fahrzeugart:
Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die
Klasse B oder B 96 fallenden Kombinationen übersteigen
Mindestalter:
18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
B
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Mindestalter:
18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
B
Fahrzeugart:
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped),dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
Mindestalter:
16
Geltungs-
dauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klassen:
Keine
Fahrzeugart:
Leichtkrafträder
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
Mindestalter:
16
Geltungs-
dauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klassen:
AM
Fahrzeugart:
Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter:
18
Geltungs-
dauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klassen:
A1, AM
Fahrzeugart:
Schwere Krafträder
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50
cm³ und einer bauartbedingten.
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer
Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter:
24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Geltungs-
dauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klassen:
A2, A1, AM
Fahrzeugart:
Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr
als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen
mitgeführt werden, sofern:
Mindestalter:
18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungs-
dauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klassen:
L, AM
Fahrzeugart:
Pkw und leichte Lkw mit Automatikgetriebe
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr
als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen
mitgeführt werden, sofern:
Mindestalter:
18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungs-
dauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klassen:
L, AM
Fahrzeugart:
Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in
die Klasse B oder B 96 fallenden Kombinationen übersteigen
Mindestalter:
18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungs-
dauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
B
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Mindestalter:
18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungs-
dauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
B
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