Fahrzeugart:
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped),dreirädrige
Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
Mindestalter:
16
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klassen:
Keine
Mit der Schlüsselzahl 195 kann die Führerscheinklasse AM (Roller 50ccm) bereits mit einem Alter von 15 Jahren erworben werden.
Die Ausbildung unterscheidet sich in keiner Weise von der mit 16 Jahren und der Fahrschüler erhält den vollwertigen Führerschein Kl. AM.
Bis zum 16. Geburtstag darf nur innerhalb Deutschlands gefahren werden.
Fahrzeugart:
Leichtkrafträder
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
Mindestalter:
16
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klassen:
AM
Fahrzeugart:
Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter:
18
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klassen:
A1, AM
Fahrzeugart:
Schwere Krafträder
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³
und einer bauartbedingten.
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer
Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter:
24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klassen:
A2, A1, AM
Mit einem Führerschein der Klasse B und der Schlüsselzahl 196 dürfen Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1 (Leichtkrafträder 125ccm) gefahren werden.
Für die Schlüsselzahl 196 sind folgende Ausbildungsinhalte vorgeschrieben:
Die Fahrstunden können sowohl auf einem 125er Roller (Automatik), als auch auf einem 125er Leichtkraftrad (Schaltung) absolviert werden. Wir empfehlen, in der Ausbildung das Fahrzeug zu wählen, welches auch später gefahren werden soll. Abhängig vom Lernfortschritt können auch mehr als 10 Fahrstunden notwendig sein.
Die Erlaubnis gilt ausschließlich in Deutschland. Es darf mit einem Leichtkraftrad oder
Roller mit über 50 ccm bis zu 125 ccm nicht im/ins Ausland gefahren werden.
Fahrzeugart:
Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als
acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt
werden, sofern:
Mindestalter:
18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klassen:
L, AM
Die Klasse B kann mit verschiedenen Schlüsselzahlen erworben werden
Mit der Schlüsselzahl 78 wird die Klasse B auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe beschränkt.
Trotz überwiegender Ausbilung und praktischer Prüfung mit einem Fahrzeug mit
Automatikgetriebe wird der Führerschein Klasse B ohne Schlüsselzahl 78 erteilt. Somit dürfen
mit einem Führerschein Klasse B 197 auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe gefahren werden - im
In- und Ausland.
Die Führerscheinausbildung wird überwiegend mit einem Automatik-Fahrzeug absolviert. Nach der
Grundausbildung werden mindestens 10 Fahrstunden á 45 Minuten
mit einem Schaltwagen gefahren und mit einer 15-minütigen Prüfung mit einem Fahrlehrer
abgeschlossen, wenn der Schüler das sichere, verantwortungsvolle
und umweltbewusste Fahren mit einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener
Ortschaften nachgewiesen hat. Danach kann der Fahrschüler die
restliche Ausbildung und auch die Prüfung mit dem Automatik-Fahrzeug
absolvieren.
Vorteile der Ausbildung:
Für die Klasse B: keine
Sollte später eine Erweiterung auf die Klasse BE (Anhänger) oder C(LKW) erworben werden,
muss diese praktische Prüfung mit einem Zugfahrzeug mit Schaltgetriebe
absolviert werden, um diese Führerscheinklasse auch mit Schaltgetriebe fahren zu dürfen.
Wird die praktische Prüfung der Klasse BE oder C mit einem Automatikgetriebe
gefahren, wird für diese Klasse die Schlüsselzahl 78 (Automatikbeschränkung) eingetragen.
Fahrzeugart:
Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die
Klasse B oder B 96 fallenden Kombinationen übersteigen
Mindestalter:
18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
B
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Mindestalter:
18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
B
Zweistellige Schlüsselzahlen sind EU-weit gültig (Schlüsselzahl 78 - Automatikbeschränkung -
gilt also auch im Ausland).
Dreistellige Schlüsselzahlen gelten nur in Deutschland.
Das bedeutet, dass im Falle der Schlüsselzahl 197 im Ausland ebenfalls ein "ganz normaler"
Führerschein Kl. B gilt, also auch mit Schaltwagen gefahren werden darf.
Im Gegensatz zur Schlüsselzahl 78, ist die SZ 197 also keine Einschränkung oder Auflage der
Führerscheinklasse B. Sie dient der Dokumentation, dass die Person die praktische Prüfung
mit einem Automatik-Fahrzeug absolviert hat.
Dies ist notwendig, weil
Deshalb darf man aber z.B. mit dem B196 nicht ins Ausland, da die Behörden dort mit der
Schlüsselzahl nichts anfangen können und es somit als Fahren ohne Fahrerlaubnis gilt.
Fahrzeugart:
Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped),dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:
Klasse AM berechtigt auch zum Führen von:
Mindestalter:
16
Geltungs-
dauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klassen:
Keine
Mit der Schlüsselzahl 195 kann die Führerscheinklasse AM (Roller 50ccm) bereits mit einem Alter von 15 Jahren erworben werden.
Die Ausbildung unterscheidet sich in keiner Weise von der mit 16 Jahren und der Fahrschüler erhält den vollwertigen Führerschein Kl. AM.
Bis zum 16. Geburtstag darf nur innerhalb Deutschlands gefahren werden.
Fahrzeugart:
Leichtkrafträder
Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:
Mindestalter:
16
Geltungs-
dauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klassen:
AM
Fahrzeugart:
Mittelschwere Krafträder
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.
Mindestalter:
18
Geltungs-
dauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klassen:
A1, AM
Fahrzeugart:
Schwere Krafträder
„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50
cm³ und einer bauartbedingten.
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer
Motorleistung von mehr als 15 kW
Mindestalter:
24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Geltungs-
dauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klassen:
A2, A1, AM
Mit einem Führerschein der Klasse B und der Schlüsselzahl 196 dürfen Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1 (Leichtkrafträder 125ccm) gefahren werden.
Für die Schlüsselzahl 196 sind folgende Ausbildungsinhalte vorgeschrieben:
Die Fahrstunden können sowohl auf einem 125er Roller (Automatik), als auch auf einem 125er Leichtkraftrad (Schaltung) absolviert werden. Wir empfehlen, in der Ausbildung das Fahrzeug zu wählen, welches auch später gefahren werden soll. Abhängig vom Lernfortschritt können auch mehr als 10 Fahrstunden notwendig sein.
Die Erlaubnis gilt ausschließlich in Deutschland. Es darf mit einem Leichtkraftrad oder
Roller mit über 50 ccm bis zu 125 ccm nicht im/ins Ausland gefahren werden.
Fahrzeugart:
Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr
als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen
mitgeführt werden, sofern:
Mindestalter:
18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungs-
dauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
Nein
Beinhaltet Klassen:
L, AM
Die Klasse B kann mit verschiedenen Schlüsselzahlen erworben werden
Beschränkung der Klasse B auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.
Trotz überwiegender Ausbilung und praktischer Prüfung mit einem Fahrzeug mit
Automatikgetriebe wird der Führerschein Klasse B ohne Schlüsselzahl 78 erteilt.
Somit
dürfen mit einem Führerschein Klasse B 197 auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe
gefahren
werden - im In- und Ausland.
Die Führerscheinausbildung wird überwiegend mit einem Automatik-Fahrzeug
absolviert. Nach
der Grundausbildung werden mindestens 10 Fahrstunden á 45 Minuten
mit einem Schaltwagen gefahren und mit einer 15-minütigen Prüfung mit einem
Fahrlehrer
abgeschlossen, wenn der Schüler das sichere, verantwortungsvolle
und umweltbewusste Fahren mit einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb
geschlossener
Ortschaften nachgewiesen hat. Danach kann der Fahrschüler die
restliche Ausbildung und auch die Prüfung mit dem Automatik-Fahrzeug
absolvieren.
Vorteile der Ausbildung:
Für die Klasse B: keine
Sollte später eine Erweiterung auf die Klasse BE (Anhänger) oder C(LKW) erworben
werden,
muss diese praktische Prüfung mit einem Zugfahrzeug mit Schaltgetriebe
absolviert werden, um diese Führerscheinklasse auch mit Schaltgetriebe fahren zu
dürfen.
Wird die praktische Prüfung der Klasse BE oder C mit einem Automatikgetriebe
gefahren, wird für diese Klasse die Schlüsselzahl 78 (Automatikbeschränkung)
eingetragen.
Fahrzeugart:
Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in
die Klasse B oder B 96 fallenden Kombinationen übersteigen
Mindestalter:
18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungs-
dauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
B
Fahrzeugart:
Kraftfahrzeug der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger
zG des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Mindestalter:
18, beim Begleiteten Fahren 17
Geltungs-
dauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
B
Zweistellige Schlüsselzahlen sind EU-weit gültig (Schlüsselzahl 78 -
Automatikbeschränkung - gilt also auch im Ausland).
Dreistellige Schlüsselzahlen gelten nur in Deutschland.
Das bedeutet, dass im Falle der Schlüsselzahl 197 im Ausland ebenfalls ein "ganz
normaler" Führerschein Kl. B gilt, also auch mit Schaltwagen gefahren werden darf.
Im Gegensatz zur Schlüsselzahl 78, ist die SZ 197 also keine Einschränkung oder Auflage
der
Führerscheinklasse B. Sie dient der Dokumentation, dass die Person die praktische
Prüfung mit einem Automatik-Fahrzeug absolviert hat.
Dies ist notwendig, weil
Deshalb darf man aber z.B. mit dem B196 nicht ins Ausland, da die Behörden dort mit
der Schlüsselzahl nichts anfangen können und es somit als Fahren ohne Fahrerlaubnis
gilt.
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